Mediation im Gericht: Erfahrungen und Perspektiven
Trossen: Ein einander Verstehen ist stets sinnvoll und angebracht. Es sollte nicht durch Verfahrensvorschriften ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die Benennung des Verfahrens, in dem der Verstehensprozess ermöglicht wird, nicht wirklich relevant.