Ein Richter darf nicht Paarberater sein
Der betroffene Richter ist Vollzeit angestellt als Vorsitzender und Geschäftsleiter einer regionalen Schlichtungsbehörde im Kanton Bern / Schweiz. Er hat einen Enthusiasmus für die Streitschlichtung entwickelt und daher eine 10-tägige Weiterbildung in Form eines bezahlten Urlaubs gemacht. Seine neu erworbenen Kompetenzen will er jetzt nebenberuflich abends ab 18.00 h mit maximal 3 Stunden pro Woche