Da musste die Mediation ja schon wieder auf die Untersützung der Justiz zurückgreifen. Hatte man am Ende gar nicht erst versucht, das Problem mediativ zu lösen? Es sieht fast so aus. Der Fall erinnert an den Schuster, der selbst die schlechtesten Schuhe trägt, weil er keine Zeit findet, die eigenen Schuhe zu reparieren – oder hat er einfach keine Lust dazu?
Ich bin immer wieder beeindruckt, wenn Mediatoren in eigenen Angelegenheiten die Gerichte anrufen, besondes dann, wenn der Sachverhalt – wie hier – ganz eindeutig ist. Die Entscheidung des LG Berlin vom 27.7.2010, Aktenzeichen 16 O 284/10 ist weder hinsichtlich der juristischen noch hinsichtlich der faktischen Aussage in irgendeiner Weise spektakulär. Spektakulär ist lediglich die Tatsache, dass es ein Gerichtsverfahren gegeben hat.
Der Betreiber eines Mediatorenverzeichnisses, in dem Anwaltsmediatoren gelistet werden, klagte im Wege der einstweiligen Verfügung gegen einen Anbieter einer Mediationsausbildung, weil er seine 60 Stunden Kurse mit der Behauptung bewarb, dass diese Ausbildung die Voraussetzungen des $ 7a BORA erfülle. Tatsächlich hat die 4. Konferenz der Berufsrechtsreferenten der Rechtsanwaltskammern am 30.10.2004 beschlossen, dass die Führung des Titels Mediator für Rechtsanwälte nur dann möglich sein soll, wenn sie eine wenigstens 90-stündige Ausbildung absolviert hätten. Ein Ausbilder in Mediation hätte dies wissen müsen. Auch sollte man meinen, dass ihm die Vorlage des Beschlusses der Berufsrechtsreferenten ausgereicht hätte, um ihn auf seinen Irrtum hinzuweisen. Ganz zu schweigen davon, dass man von einem Mediationsausbilder – wenn er sein Handwerk versteht – erwartet, einen mediativen Weg zur Konfliktbeilegung zu versuchen. Das gleiche kann man auch von jemandem erwarten, der ein Mediatorenverzeichnis führt. Aber vielleicht hat der Betreiber dieses Verzeichnisses in Wirklichkeit ja gar nichts mit Mediation am Hut?
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