Ja und Nein. Die Ausbildung gibt auf jeden Fall einen Anhaltspunkt. Leider sind die Titel wenig aussagekräftig. Wussten Sie, dass der zertifizierte Mediator nur eine Eingangsanforderung erfüllt und keinesfalls einen komplett ausgebildeten Mediator kennzeichnet? Wenn sich ein zertifizierter Mediator für eine Familienangelegenheit anbietet, sollte hinterfragt werden, ob er über das dazu erforderliche Hintergrundwissen verfügt und transformative oder integrierte Mediationen beherrscht. Hinzukommt, dass die Ausbildung noch lange nichts über die Erfahrungen und die Ausführungen der Mediation besagt. Das ist der Grund, warum §3 Abs. 5 Mediationsgesetz den Mediator verpflichtet, die Parteien über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren. Mediatoren der Integrierten Mediation werden nach Sternen graduiert, um auf ihre Kompetenz hinzuweisen. Die Graduierung übertrifft den Titel zertifizierter Mediator mit den Bezeichnungen qualifizierter Mediator oder Berufsmediator, was einem 2 oder 3-Sternemediator entspricht. Sie sollten sich im Einzelfall über die Kompetenz des Mediators vergewissern.