Eigentlich ist jeder Dienstleister verpflichtet, seine Zuständigkeit zu prüfen und sich zu vergewissern, dass seine Kompetenz zur optimalen Konfliktbeilegung für die Parteien ausreicht. Er sollte dies unter Zurückstellung der eigenen Interessen am Auftrag tun. Es ist also kein Problem, wenn Sie sich an den Dienstleister ihrer Wahl wenden. Fragen Sie ihn aber bitte nach alternativen Möglichkeiten und prüfen Sie, ob er dabei einen neutralen Standpunkt einnimmt und überhaupt weiß, welche Alternativen es gibt. Die Standards der Integrierten Mediation verpflichten den Mediator darauf zu achten. Er ist gehalten stets eine Konfliktanalyse durchzuführen, die für die Wahl der optimalen Konfliktbeilegung stets ausschlaggebend ist.