Gestern wurde das Mediationsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt also mit dem heutigen Tag in Kraft.
Wer sich den Text anschauen will, kann das über folgenden Link tun:
https://www.in-mediation.eu/mediation/legitimation/das-mediationsgesetz
Das Gesetz kann problemlos bei http://www.gesetzte-im-internet.de angesehen, gespreichert, ausgedruckt und was weiss ich noch alles werden.
A bisserl weniger Paranoia tuts auch.
Pardon, beatew, aber mein Hinweis war völlig richtig. Wenn man den von Ihnen eingestellten Link anklickt, kommt man auf eine Seite des Bundesjustizministeriums und kann in froher Erwartung folgenden Satz lesen:
“Die bereitgestellten Rechtsnormen sind in allen zur Verfügung gestellten Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zugänglich gemacht. Eine Erläuterung der Download-Optionen finden Sie unter den Hinweisen.”
Jetzt lohnt es sich aber, wenn man auch auf den Link “Hinweise” geht, denn dann kann man lesen: “Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, bezogen werden kann. Eine unentgeltliche Nur-Lese-Version des kompletten Archivs des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II ab 1949 und eine kostenpflichtige Abonnentenversion des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II bietet die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH außerdem über ihre Homepage im Internet an.” http://www.gesetze-im-internet.de/hinweise.html
Eine sehr praktische und kostenlose Möglichkeit, an eine Volltextversion zu kommen und das hinsichtlich aller Gesetze ist buzer.de http://www.buzer.de/index.htm .Gibt man hier z.B. oben bei Volltextsuche “Mediation” ein kommt man zu einer Übersicht. Als zweiten Eintrag findet man das “Gesetz zur Förderung …”. (anklicken).Jetzt kann man durch Anklicken der einzelnen Teile, die Volltexte aufrufen, kopieren und ausdrucken.
Von amtlicher Fassung war, soweit ich mich erinnere, im usprünglichen Kommentar (der der mich dazu brachte in meinem letzten Kommentar von Paranoia zu sprechen – kleine Info für den geneigten Leser, der sich sonst vielleicht wundern könnte, dass ich das tue) nicht die Rede. Aber sei`s drum. Ich jedenfalls gehe davon aus, dass sich die unter meinem link zu findende MediationG inhaltlich nicht oder zumindest nicht wesenlich von der Fassung im BGBl. unterscheidet. Keine weiteren §§, versteckte Absätze mit Geheimtinte geschrieben oder sonstige easter eggs der 1.0 -Welt (Denen da oben ist alles zuzutrauen, jawoll!). Allerdings unterstütze ich voll und ganz den, ebenfalls der (Selbst-)Zensur (?) zum Opfer gefallenen, Gedanken, der dahinter aufscheinte: eine kostenlose Fassung sämtlicher Gesetzte, Rechtsverordnungen, Durchführungsverordnungen Geschäftsordnungen und was es da sonst noch an Ordnungen gibt, Satzungen, Novellen von s.o. etc.pp. die auf Bundes, Landes und kommmunaler Ebene in Deutschland in Kraft getreten sind oder in Kraft treten werden und zwar kostenlos, per Einschreiben mit Rückschein. Postwurfsendungen landen immer gleich im Altpapier. Ich finde es gibt keinen vernünftigen Grund es auf das MediationG zu beschränken und dann kann Beck dichtmachen.