Nachfolgend finden Sie das Muster eines Vertragstextes für eine Familienmediation mit mehreren Mediatoren, beteiligten Rechtsanwälten und einer Auftragserteilung an eine Mediator GmbH
Vereinbarung über eine Familienmediation zwischen 1. ….. nachfolgend bezeichnet als – Mediant/in – sowie 2. …. nachfolgend bezeichnet als – Mediant/in – Die Auftraggeber 1 und 2 werden nachfolgend zusammen als Auftragge-ber bezeichnet. und der … (Institut, Firma) , vertreten durch … nachfolgend bezeichnet als – Auftragnehmerin – sowie …. nachfolgend bezeichnet als – Mediator/in – und ….. nachfolgend bezeichnet als – Co-Mediator/in –
Gegenstand
Die Auftraggeber ersuchen die Auftragnehmerin durch den von dieser ein-gesetzten Mediator zur Durchführung einer Mediation über Fragen der Trennung und Scheidungsabwicklung. Die Themenbereiche der Mediation werden im Detail mit der Bestandsauf-nahme (Phase II) festgelegt. Die dort festgesetzten Themen werden zum ergänzenden Bestandteil dieser Vereinbarung.
Leistung
Die Mediation ist ein Verfahren, bei dem die Medianden versuchen, einen Konflikt oder eine Problemstellung eigenverantwortlich und einvernehmlich beizulegen. Der Mediator unterstützt sie dabei, ohne dass er eine Ent-scheidung fällt oder Lösungen empfiehlt. Die Mediation ist ein Verfahren, dessen Ablauf der Anlage zu dieser Vereinbarung zu entnehmen ist. Das Ziel der Mediation ist eine im Konsens gefundene, einvernehmliche Rege-lung, zu der sich beide Seiten bekennen können. Eventuell mitwirlkende Rechtsanwälte oder Parteivertreter treten in der Rolle eines Beraters auf, der hinter den Parteien steht nicht in der des Ver-treters, der sich vor die Parteien stellt. Es ist wichtig, dass ein offenes Gespräch mit den Medianten ermöglicht wird, wobei die Medianten jeweils für sich selbst sprechen. Der Mediator sorgt dafür, dass dies möglich ist.
Verpflichtung
Die Grundlagen der Mediation basieren auf Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Informiertheit, Offenheit und Fairness Zur Gewährleistung der Freiwilligkeit steht es den Medianten jederzeit zu, das Verfahren durch fristlose Kündigung zu beenden. Die Kündigung kann mündlich ausgesprochen werden und ist nicht zu begründen. Die Vertraulichkeit wird dadurch abgesichert, dass die Parteien – ebenso wie beteiligte Anwälte und Parteivertreter – sich verpflichten, über alle In-formationen, die durch die Mediation aufgekommen sind, Stillschweigen zu bewahren. Sie verzichten darauf, die in der Mediation erlangten Kennt-nisse zu verwenden. Weiterhin verzichten sie darauf, den Mediator als Beweis für Aussagen zu benennen oder die Vorlage eventueller Handak-ten oder Protokolle zu Beweiszwecken zu verwenden. Der Mediator verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Es wird darauf hingewiesen, dass in Strafverfahren ein Zeugnisverweige-rungsrecht gegebenenfalls nicht wirksam konstituiert werden kann. Die Informationen werden u.a. durch den Sachverhaltsvortrag eingeführt. Dieser kann persönlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Die Median-ten willigen darin ein, dass alle Informationen beiden Seiten zugänglich gemacht werden, damit die jeweils andere Seite ausführlich und so voll-ständig als möglich über die Absichten und Vorschläge informiert ist. Die weiteren Grundlagen werden im Mediationsverfahren durch die Interventionen des Mediators hergestellt. Der Mediator ist neutral.
Ablauf
Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus der Phasenbeschreibung in der Anlage. Vermittlungsgespräche (Mediationssitzungen) erfolgen jeweils in gemeinsamer Absprache, gegebenenfalls auch nach Aufforderung durch eine der beteiligten Seiten. Das Verfahren wird so lange fortgeführt, bis eine für beide Seiten befriedigende Absprache gefunden ist. Absprachen werden auf Wunsch als Pro-tokoll zur beiderseitigen Unterzeichnung vorgelegt. Wenn der Mediator die zielgerichtete Fortführung der Mediation nicht mehr für möglich hält, ist auch er berechtigt, das Verfahren abzubrechen. Diese Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Kostenfolge.
Haftung
Eine Haftung findet weder im Verhältnis zu der Auftragnehmerin noch zu dem von dieser eingesetzten Mediator statt. Der Mediator handelt in der Mediation eigenverantwortlich nach den Regeln der Mediaton, wie sie von dem Mediationsverband Integrierte Mediation e.V. vorgegeben werden. Sie entsprechen den allgemein anerkannten Standards der Mediation. Sofern sich ein über die Fragen der Mediation hinausgehender Beratungsbedarf ergibt, werden die Medianden eine Beratung selbst in Abstimmung und gegebenenfalls mit Unterstützung des Mediators heranziehen. Für das Ergebnis der Mediation tragen die Medianden ausschließlich eine ei-gene, auf ihren autonomen Entscheidungen basierende, Verantwortung.
Kosten
Die Kosten betragen … EUR inklusive 19% MWSt. je Zeitstunde. Die Berechnung erfolgt im Halbstundentakt. Für die Anfertigung von Protokollen oder anderen vorbereitenden Arbeiten außerhalb der Mediationssitzung wird der gleiche Stundensatz angewendet. Die Parteien haften gesamtschuldnerisch. Die Rechnung soll aber hälftig an jede Partei getrennt ausgestellt sein. Die Zahlung erfolgt innerhalb zwei Wochen nach Rechnungserhalt. Die Überweisungen werden auf das folgende Konto erbeten: … Name, Anschrift … Konto und Bankverbindung … ggfalls USt ID Nr Es ist ein sofort fälliger Vorschuß in Höhe von … EUR zu zahlen. Sonstiges Ort, den ……………… (………… Uhr) Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift (Parteivertreter/Rechtsanwalt) Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift (Parteivertreter/Rechtsanwalt) Datum, Unterschrift (Win-Management / Co-Mediator) Datum, Unterschrift (Mediator)
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