Der Anlass für diese Mitgliederversammlung im September hat eine kleine Geschichte, über die wir berichtet hatten. Bei der letzten Konferenz vor ca 2 Jahren gab es eine Mitgliederversammlung, in der ein neuer Vorstand und eine Satzungsänderung beschlossen werden sollten. Unsere Satzung schreibt vor, dass wir beschlussfähig sind, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Das wären 193 Personen bei 579 Mitgliedern. So viele Teilnehmer haben wir bei Präsenzveranstaltungen nie, was u.a. mit der örtlichen Erreichbarkeit zu begründen ist. Deshalb laden wir am gleichen Tag zu einer erforderlichen Folgeveranstaltung ein. Die Folgeveranstaltung ist abzuhalten, weil und wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist. In der Folgeversammlung kommt es auf die Zahl der Teilnehmer nicht mehr an.
Diese Vorgehensweise verfolgten wir über Jahre. Sie wurde plötzlich vom Registergericht moniert. Nach dessen Rechtsauffassung kann die Folgeveranstaltung nicht auf den gleichen Tag gelegt werden. Wenn festgestellt wird, dass die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, muss mit der vorgesehenen Ladefrist von 4 Wochen ein neuer Termin angesetzt werden. Weil diese Vorgehensweise für uns nicht praktikabel ist, soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass die Beschlussfähigkeit hergestellt wird, auch wenn weniger Teilnehmer zur Konferenz kommen.
Ein Beispiel, warum die Satzungsänderung sinnvoll ist: Wir haben im Oktober eine Konferenz und wie üblich anschließend eine Mitgliederjahresversammlung. Wir rechnen mit circa 100 Teilnehmern, werden also nicht beschlussfähig sein. In der Versammlung sind Vorstandswahlen. Es macht keinen Sinn, diese Versammlung abzuhalten, wenn von vornherein bekannt ist, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist. Es müsste dann in der Mitgliederversammlung auf der Konferenz eine weitere Mitgliederversammlung beschlossen werden. Wenn es eine Präsenzveranstaltung ist, wäre es unzumutbar für die Mitglieder zu beiden Veranstaltungen anzureisen. Die Satzungsänderung soll deshalb vorsehen, dass die Mitgliederversammlung auch online stattfinden kann und keine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, um beschlussfähig zu sein.
Glücklicherweise gibt es eine Vorschrift im BGB, wonach sich Mitglieder auch online zu einer Präsenzversammlung zuschalten können. Davon machen wir bei dieser Veranstaltung Gebrauch. Wir bitten Euch deshalb, an der Versammlung teilzunehmen, damit die Konferenz und die Mitgliederversammlung im Oktober reibungslos ablaufen kann. Und ja, es sind Vorstandswahlen. Wer Interesse hat den Vorstand zu unterstützen und sich aktiv einzubringen, ist herzlich willkommen das Interesse dem amtierenden Vorstand mitzuteilen.
Hier geht es zur Versammlung (mit Einwahllink):
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