Es ist endlich vollbracht! Es geht um die Satzungsänderung, die wir in der Mitgliederversammlung am 11.9.2024 beschlossen haben. Sie wurde erst jetzt vom Amtsgericht im Vereinsregister eingetragen. Mit der Eintragung ist die Satzungsänderung wirksam. Es sind Kleinigkeiten, die aber unser Versammlungsleben wesentlich erleichtern. Ausgangspunkt war die Kritik des Rechtspflegers, dass entgegen der bisherigen Übung eine Folgeversammlung bei Nichterreichen der Stimmberechtigung nicht direkt in Anschluss, sondern erst nach erneuter Ladungsfrist einberufen werden kann. Auch war es bisher so, dass die Versammlungen zwar hybrid, nicht aber rein online abgehalten werden durften. Beides ist jetzt anders. Wir können jetzt Onlineversammlungen einberufen und in den Versammlungen abstimmen unabhängig davon, wieviele Teilnehmer sich angemeldet haben.
Von Arthur Trossen|2025-07-03T17:39:09+02:00Juli 2nd, 2025|Aktuell, Allgemein, Anzeige im Magazin, Chronik, Nachrichten, Vereinsnachrichten|0 Kommentare
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Über den Autor: Arthur Trossen

Berufsmediator, Richter a.D., Dozent und Ausbilder, Autor, Herausgeber Wiki to Yes
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