Jeder Mediator ist verpflichtet, eine Supervision vor der Verwendung der Bezeichnung zertifizierter Mediator und 4 Supervisionen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nach der Zertifizierung nachzuweisen (Siehe §2 ZMediatAusbV). Korrekt eingesetzt, geht es bei der Supervision aber um mehr als nur einen Ausbildungsnachweis.

Mediation ist ein anspruchsvolles Verhandlungsformat, das mit oft hoch komplexen Fällen in ebenso komplexen Mehr-Parteien-Systemen arbeitet und diese in einer für sie selbst passenden Lösungsfindung unterstützt. Wenn die Mediation erfolgreich verlaufen soll, ist es entscheidend, dass der Mediator diese Komplexität zuverlässig bewältigt. Er muss die verschiedenen Herangehensweisen der Mediation erkennen und auf den Fall anwenden können.

Im Verständnis der Integrierten Mediation ist der Mediator eine Art personifizierte Metaebene. Sie erlaubt es den Parteien, Sichtweisen abzugleichen, auf die Komplexität zu beziehen und gegebenenfalls zu verändern. Die Metaebene verwirklicht sich in der Systemik der Mediation. Sie stellt besondere Anforderungen an den Mediator. Er muss sich stets darüber im Klaren sein, dass er die Metaebene abbildet. Er muss sich nicht nur der dazu passenden Rolle, sondern auch der eigenen Professionalität immer wieder neu vergewissern. Er muss die eigene Praxis selbstkritisch und entwicklungsorientiert reflektieren und entsprechende Impulse zur Optimierung des weiteren professionellen Handelns als Mediator aufnehmen und umzusetzen können. Diese Reflexionsleistung erfordert selbst eine Metaebene, die sich intrinsisch nicht immer herstellen lässt.

Die Supervision ist nicht nur eine sinnvolle Hilfe bei der Ausbildung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der professionellen Tätigkeit eines Mediators. Aus fachlicher Perspektive und gesetzlicher Rücksicht ist die Supervision natürlich auch ein integraler Bestandteil der Aus- und Weiterbildung und der Praxisbegleitung bei der Integrierten Mediation. Das korrekte Verständnis und die korrekte Umsetzung der Mediation ist hier wie nirgends sonst eine wesentliche Bedingung, die Kompetenz der Mediation auch im beruflichen Alltag zu verwenden und um sich die mediative Haltung (das mediative Denken) anzueignen.

Wir gestalten die Supervision entsprechend der Ausbildungsrichtlinien als Einzelsupervision mit der Gruppe im Rahmen eines gemeinsamen Tages. Die Teilnehmer bringen jeweils eine Situation / einen Fall ein, bei denen sie Reflexions-/ Klärungsbedarf verspüren.

Im Dialog mit der Gruppe wird gemeinsam reflektiert und ausgewertet. Entsprechende Handlungsimpulse für die Zukunft werden entwickelt. Dabei unterstützen Arthur Trossen als Ausbildungsleiter und Matthias Mantz als Supervisor mit weiteren Impulsen und Perspektiven.

Es steht pro Person ein Zeitrahmen von ca 60 min. zur Verfügung. Die von der ZFH, der Zentralstelle für Fernstudien an Hochschulen angebotene Supervision ist gleichzeitig ein vertiefendes, gemeinsames Lernen, indem alle Teilnehmer jeweils von den Themen und Erfahrungen der anderen profitieren. Die Supervisionstermine bei der ZFH in Koblenz finden ausbildungsbegleitend 2 mal jährlich statt. Sie sind für alle Mediatoren geöffnet. Beachten Sie bitte die Terminshinweise. Im Jahre 2018 finden Supervisionstermine statt am 20. Januar und am 1.-3. Juni.

Siehe www.in-mediation.eu/event/supervision
Mehr zum Mediations- und Supervisionsangebot der ZFH bei: www.zfh.de
Anmeldung zur Supervision unter: https://www.zfh.de/fuer-interessierte/anmeldung/einzelsupervision-mediation/.