Sozietätsunfähige Mediatoren
Die sozietätsunfähigen Mediatoren Mit der provokanten Behauptung, Mediatoren seien nicht fähig eine Sozietät einzugehen, wird der Tenor einer Entscheidung des BGH vom 29.1.2018 unter dem Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 32/17 nicht nur in diesem Beitrag zusammengefasst. Der BGH bestätigt mit seiner Entscheidung das
Stellungnahmen zum Regierungsbericht
Über den Regierungsbericht zur Mediation haben wir berichtet (Siehe Regierungsbericht zur Mediation). Das war der erste Schritt. Jetzt geht es um den nächsten, nämlich darum, sich mit dem Bericht und der Lage zur Mediation auseinanderzusetzen. Dafür haben wir Vorbereitungen
Regierungsbericht zur Mediation
Mit dem Erlass des Mediationsgesetzes verpflichtete der Gesetzgeber die Bundesregierung, bis zum 26. Juli 2017 über die Auswirkungen des MediationsG auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland sowie die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren zu berichten. Der
Evaluation des Mediationsgesetzes
Nach § 8 Mediationsgesetz hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017 über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren zu berichten.
Evaluierung des Mediationsgesetzes
Das Bundesamt für Justiz greift nunmehr die nach § 8 MediationsG geforderte Evaluierung der Mediation an. Auf der Web-Seite des Bundesamtes für Justiz findet sich deshalb unter Ziff. 3 die Vergabe eines Forschungsvorhabens zum Thema „Evaluierung des Mediationsgesetzes“
Mediationsrecht in der Schweiz
„Mediation findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Entsprechend wächst das Bedürfnis nach Klärung der spezifischen rechtlichen Aspekte, etwa der Haftung oder der Neutralität des Mediators, der Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte, der Freiwilligkeit oder der Durchsetzung von mediationsrechtlichen Vereinbarungen“ schreibt Prof.
Beschlossene Sache – Freiwilligkeit per Edikt?
Nun ist es soweit – die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Entwurf des Gesetzes zur Verbraucherstreitschlichtung (VSBG) beschlossen. Unter dem Titel „Flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung“ wird auf der homepage des Bundesministeriums des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Vorsicht Gesetz!
Im Jahre 2012 war es das Mediationsgesetz, das die Mediation stärken sollte. Ist das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) die Fortsetzung der Stärkungspolitik oder ihr Seitenhieb? Die Frage erscheint angebracht, denn der nunmehr im Bundestag
Stellungnahme zum VSBG-E
Der Gesetzgeber ist herausgefordert, über den Entwurf eines Gesetzes zur Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten zu entscheiden. Den Gesetzesentwurf hatten wir bereits veröffentlicht (siehe VSBG-E). Hier die offizielle Stellungnahme des Verbandes Integrierte-Mediation, die wir am 19.3.2015 dem Ministerium zugestellt haben:
VSBG-E
Der Gesetzgeber soll wieder zuschlagen. jetzt geht es um die Schlichtung, genauer gesagt um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, den das Bundesministeriums