Wir sind ein rechtsfähiger, gemeinnütziger Verband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Jeder Vorstandswechsel und jede Satzungsänderung müssen beim Amtsgericht zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden. Das dient auch zum Schutz der Mitglieder. Das Amtsgericht wacht z.B. darüber, dass wir die Formalien einhalten. Dazu gehört die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder zur Jahresversammlung.
Die letzte Versammlung, die zur Eintragung anzumelden war fand ihn Jahre 2022 statt. Wir hatten danach zwar wieder eine Mitgliederversammlung. Die hatte jedoch keinen eintragungsfähigen Inhalt. Bei der nächsten Jahresversammlung, die wie üblich im Anhang an die nächste Konferenz im Oktober anvisiert wird, wird es gegebenenfalls wieder einen eintragungsfähigen Inhalt geben, falls die Satzung zu erweitern ist oder falls es zur Vorstandswahl kommt.
Es gibt eine überraschende Hürde, die wir vorher nehmen müssen.
Wie üblich, laden wir die Mitglieder ordnungsgemäß und in der vorgegebenen Frist zur Jahresversammlung ein. Weil wir wissen, dass wir die Beschlussfähigkeit nicht erreichen, enthält die Einladung sofort auch die Ladung zur unmittelbar folgenden Anschlussversammlung. Das Registergericht meint, diese Vorgehensweise sei nicht zulässig. Es müsste (erst) in der Versammlung die Beschusssunfähigkeit festgestellt werden. Die Anschlussversammlung dürfe erst festgesetzt werden, wenn danach erneut die Ladungsfrist beachtet wird. Weil dies nicht geschehen sei, wird die Eintragung der Satzungsänderung und die Vorstandswahl verweigert und als unzulässig angesehen. Wir vertreten eine andere Auffassung und begründen sie mit der Übung des gleichen Gerichts, das die Eintragung bei gleichem Sachverhalt noch nie verweigert hat und der Tatsache, dass es unsinnig sei, die Formalie einzuhalten, wenn von vorne herein feststeht, dass die Beschlussfähigkeit nicht erreicht werden kann.
Wir stehen mit dem Gericht in Verbindung. Nach unzähligen Versuchen, den Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen, ist der Kontakt jetzt endlich hergestellt, sodass wir uns mit dem Gericht abstimmen, wie wir die Kuh vom Ein kriegen. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
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