Definition ADR
in der Begründung zum VSBG-E führt die Regierung zur Definition des Begriffs ADR folgendes aus:
in der Begründung zum VSBG-E führt die Regierung zur Definition des Begriffs ADR folgendes aus:
Nun ist es soweit – die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Entwurf des Gesetzes zur Verbraucherstreitschlichtung (VSBG) beschlossen. Unter dem Titel „Flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung“ wird auf der homepage des Bundesministeriums des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) darüber berichtet.
… ein konfliktträchtiges Verwirrspiel Ein süddeutscher Pflegedienstleister suchte letzte Woche per Annonce einen „Mediator“ als Mittler bei Konflikten zwischen „Patienten und deren Angehörigen“.
Treffen Sie uns IN Hamburg Wenn der Anwaltstag das Thema “Streitkultur im Wandel” behandelt, darf die integrierte Mediation nicht fehlen. Wir haben dort einen Stand und stehen allen, die sich für das Thema und die (integrierte) Mediation interessieren zur Verfügung. Wer uns besuchen kommt, bekommt ein A3 Poster, das den Flow der Mediation darstellt.
Mediation könnte so schön und entspannend sein, gäbe es da nicht diese unangenehmen, hässlichen Gefühle der Klienten, die bei uns Mediatoren schnell unwillkürliche Abwehrreaktionen hervorrufen, weil wir nicht so genau wissen, wie wir damit umgehen können: Sollen wir deeskalieren – oder eine geeignete Meta-Kommunikation beginnen? Sollen wir uns davon nicht berühren lassen – oder das
Köln. Nach der erfolgreichen „öffentlichen Peergroup“ am 24.04.2015 findet am 29.05.2015 in Köln ein weiteres Peergroup-Treffen ausgebildeter in-Mediatoren statt. Angeboten wird erneut eine kostenlose und unverbindliche Mediation am konkreten Fall. Externe Teilnehmer, die sich in einer Konfliktsituation befinden und die Konfliktlösungsmöglichkeiten der „Integrierten Mediation“ am eigenen bzw. konkreten Fall erleben möchte, werden gebeten, sich unter
Satzung des Vereins Integrierte Mediation e.V. in der Fassung vom 11.4.01 unter Berücksichtigung der Satzungsänderungen vom 8.8.01, 26.6.02 und vom 07.12.2014.
Im Jahre 2012 war es das Mediationsgesetz, das die Mediation stärken sollte. Ist das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) die Fortsetzung der Stärkungspolitik oder ihr Seitenhieb? Die Frage erscheint angebracht, denn der nunmehr im Bundestag zu verhandelnde Gesetzesentwurf überschreitet Grenzen.