Tagungsbericht über den 4. internationalen Kongress integrierte Mediation Schon das Thema des Kongresses „Mediation richten“ verleitete zu Assoziationen. Geht es darum, die Mediation einzurichten? Geht es darum sie anzurichten? Geht es darum, sie auszurichten, oder geht es zuletzt um ihre Hinrichtung? Am Ende des Kongresses waren sich alle einig. Es geht darum, die Mediation anzurichten.
So, wie man ein reichhaltiges Buffet an kreativen Interaktionen bereit hält, aus dem sich die MediatorInnen ebenso wie die MediantInnen bedienen können. Es geht darum, einen konstruktiven Beitrag zur Lösung des Konfliktes zu geben, nicht ihn zu entziehen oder vorzuenthalten. Gerade vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie untersuchten die zum Kongress geladenen Experten wie Prof. Dr. Greger, Prof. Dr. Trenczek, Dr. Engelhardt (BMJ) ebenso wie Politiker die Frage, wie viel Recht braucht die Mediation oder umgekehrt wie viel Mediation braucht das Recht? Die Meinungen waren kontrovers als Vertreter der Modelle der gerichtsnahen Mediation und der integrierten Mediation zu Worte kamen. Die leidenschaftlichen Vorträge der Praktiker, Richter aus dem In- und Ausland und zugleich Vertreter der unterschiedlichen Modelle des Güterichters, des Richtermediators und des integriert mediierenden Richters (Harriet Weber, Norbert Kreten, Manfred Grüter, Helene Gebhardt, Gavin Lightman), beeindruckten das Auditorium. Freie Mediatoren, also solche, die nicht in ein Modell der Gerichtsmediation einbezogen werden könnten, stellten begeistert fest: „Die nehmen uns ja gar nichts weg“. Auch Anwälte und Vertreter anderer Berufsgruppen kamen zu Wort (Ralf Käppele, Werner Schieferstein, Iris Berger, Roland Breinlinger). Es gab kritischer Töne zur Justiz aber auch zur Mediation. Die Gerichtsmediation befördert das Aufkommen der Mediation. Keinesfalls ist die auf einen Rückgang der Fälle hoffende Justiz darauf ausgerichtet, zusätzliche Fälle durch den Launch neuer Dienstleistungen zu akquirieren. Allerdings möchte sie ihre Leistungen verbessern und dabei hilft ihr die Mediation. Mediation sollte nicht konkurrieren. Das ist es, was wir Mediatoren lernen müssen. Der Kongress kam folgerichtig zu dem Ergebnis, dass alle Formen und Varianten der Mediation ihre Existenzberechtigung haben müssen und dass der Gesetzgeber am Besten durch Zurückhaltung dazu beiträgt, dass diese Vielfalt auch angerichtet werden kann. Die Mediation ist noch dabei, sich zu entwickeln. Wir brauchen noch weitere Erfahrungen, um zu entscheiden, welche Form der autonomen Streitbeilegung sich letzen Endes wirklich durchsetzen mag. Der Kunde wurde bisher noch gar nicht gefragt. Ein Blick auf Österreich, Estland, Lettland, Frankreich und England belegte die europäische Vielfalt der Mediationsanwendungen in einem internationalen Vergleich. Viedotechnik erlaubte sogar den Blick nach down under, wo Prof. Alexander über den grundsätzlichen Unterschied der Mediation in den Nationen des Kontinents und des Common Law berichtete. Der Kongress zeichnete sich trotz aller Gegensätzlichkeit durch gelebte Harmonie aus. Wenn man so will, war es ein Stück gelebte Mediation.
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