Ab 1. März nächstes Jahr tritt die neue Ausbildungsverordnung in Kraft. So viel ändert sich eigentlich nicht. Aus 120 Stunden Präsenzausbildung sind 130 geworden und die Fortbildungssupervisionen wurden zu Ausbildungssupervisionen umgewandelt. Das wirkt sich weniger auf die Inhalte als auf die Zeitabläufe aus und insbesondre die Frage, wann man sich zertifizierter Mediator bezeichnen kann. Sicherlich