Einigungsstelle bei Streitigkeiten über Mediationen
Es kann – auch wenn es unwahrscheinlich ist – immer wieder zu Fragen kommen, ob die Mediation wirklich geholfen hat oder nicht. Der Portfoliobeitrag Beanstandungen setzt sich mit dieser Problematik auseinander und zeigt, was zu tun ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass es bisher noch nie zu einer Beanstandung der Mediatorenleistungen unserer Mitglieder und Mediatoren gekommen war. Trotzdem gibt es das Phänomen. Und auch in solchen Fällen, sollte ein Gerichtsprozess verhindert werden. Wir haben deshalb im Verband eine Einigungsstelle für Streitigkeiten über Mediationen eingerichtet, die auch von Nichtmitgliedern und deren Klienten angerufen werden kann. Wenden Sie sich an den Ansprechpartner, um weitere Informationen zu erhalten.
Zuständig: Arthur Trossen,
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