Informationsstelle nach § 135 FamFGfür andere Bereichefür hoch streitige Fälle
Nach § 135 FamFG kann der Richter anordnen, dass die Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation teilnehmen. Die Vorschrift besagt wörtlich: „Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen“. Information über Mediation zählt zu den Aufgaben des Verbandes. Unsere Gemeinnützigkeit legt auch kostenlose Angebote nahe, wenn sie den Weg in die Mediation weisen. Die Studenten der integrierten Mediation sind grundsätzlich für derartige Informationsgespräche ausgebildet. Jetzt geht es nur noch darum, die an Personen gebundenen Stellen zu identifizieren. Wenn Sie Interesse haben, beantragen Sie einfach die Einrichtung einer Informationsstelle beim Vorstand.
Zuständig: Arthur Trossen,
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Worum geht es bei dem Informationstermin?
Der Richter mag einen Grund haben, wenn er die Parteien zu einem solchen Informationsgespräch schickt. Der Grund, warum er die Parteien nur zu einem Informationsgespräch und nicht direkt zur Mediation verpflichten kann, respektiert das Prinzip der Freiwilligkeit. Wenn sich der Richter mit der Mediation auskennt, wird er wissen, dass die Mediation Konflikte aufarbeiten kann, die dem Gericht verborgen bleiben. Er wird auch wissen, dass die Aufarbeitung dieser Konflikte, eine angemessenere Lösung herbeiführen kann, als eine Gerichtsentscheidung. Es hilft bei der Durchführung des Informationsgespräches, wenn die Motive des Richters bekannt sind. Dann sollte sich das Informationsgespräch auch auf die Streitmotive der Parteien einlassen, um aus den Motiven das passende Vorgehen zu entwickeln und das dazu passende Verfahren zu beschreiben. Letzten Endes soll der Informationstermin den Parteien die Möglichkeit geben, sich über Alternativen zur angegangenen Konfliktlösung zu informieren. Der Mediator muss diese Information zwar kostenlos bereitstellen. Es ist ihm aber nicht verwehrt, auch eine Mediation durchzuführen. Wenn es ihm also gelingt, die Parteien von einer Mediation mit ihm zu überzeugen, kann er die Mediation auch abrechnen.
Wie werde ich eine Informationsstelle?
Betrachten Sie es bitte als eine Ehre und Anerkennung, wenn Sie als Informationsstelle ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt nicht willkürlich. Er setzt eine Qualifikation voraus. Die Ernennungsurkunde wird Ihnen vom Vorstand oder die vom Vorstand beauftragte Person ausgehändigt. Richten Sie Ihren Antrag auf Einrichtung einer Informationsstelle also bitte an den oben genannten projektverantwortlichen Ansprechpartner. Voraussetzung der Ernennung ist eine Prüfung der Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass Sie dem Qualitätsanspruch des Verbandes genügen und die nicht immer einfachen Gespräche erfolgreich durchführen. Der Kompetenznachweis kann in einem Gespräch oder durch Vorlage der Ausbildungszertifikate und einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem für Mitglieder kostenfreien Seminar über den Infotermin nachgewiesen werden. Sie erhalten dann ein Zertifikat, das Sie als eine Informationsstelle i.S.d. § 135 FamFG ausweist und werden in die Liste der Informationsstellen aufgenommen.
Was habe ich davon?
Alle profitieren von der neu erschaffenen Institution. Beginnen wir bei den Parteien. Die Idee einer unabhängigen, neutralen Clearinginstanz wurde schon oft eingebracht. Besonders bei hoch eskalierten Konflikten geht dieses Korrektiv verloren. Besonders wenn die Parteien nicht einmal mehr in der Lage sind, sich über das Verfahren zu verständigen, kann eine neutrale Instanz, die nicht in den Fall involviert ist eine Anlaufstelle bilden, die den Konfliktverlauf reflektiert und zur Deeskalation beiträgt. Die Informationsstelle ist für sie ein noch möglicher Wegbereiter. Gerichte und Berater profitieren von der Stelle, weil sie im Falle einer Deeskalation auch ihre Arbeit erleichtern. Die Mediatoren profitieren von der Chance, aus dem Gespräch eine Mediation zu akquirieren. Der Verband profitiert von einem sinnvollen Angebot zur Förderung der Mediation. Die Mediation ist letztlich der Gewinner, weil durch diese als Intervention zu begreifende Maßnahme der Weg in die Mediation eröffnet wird.
Wo finde ich die Informationsstellen?
Die Auflistung der Informationsstellen erfolgt in einem eigenen Menüpunkt im Hauptmenü unter „Die Anwendung“ in der Abteilung „Hilfestellung“ im Beitrag https://integrierte-mediation.de/informationsstellen-projekt. Der Link auf das Verzeichnis der Informationsstellen kann vom Richter oder Beratern oder von den Parteien selbst weitergeleitet werden. Es ist ein Feature, wenn die Vermittlung des Gesprächs auch über den Verband erfolgt, der dann auf die Liste verweist. Anders als bei der sonstigen Nachfrage nach Mediation steht hier die Örtlichkeit im Vordergrund. Deshalb werden die Informationsstellen auf einer Google-Map dargestellt. Der Eintrag wird mit dem Mediatorenverzeichnis gekoppelt.
Beiträge zum Projekt
Informationsstellenprojekt
"Das ist eine geniale Idee!". So lauten die ersten Rückmeldungen. Es geht um die Informationsstellen. Der Hintergrund für das neue und vielversprechende Projekt ist zum einen die Überlegung, was wir tun können, um den Mitgliedern zu helfen mehr Fälle zu bekommen. Zum anderen geht die Idee aber auch mit unserem
Das Portfolio soll dazu beitragen, dass unsere Mitglieder über alle Informationen verfügen, um sich in der Welt der Mediation sicher zu bewegen, denn so verstehen wir uns. Klicken Sie auf das nebenstehende Logo, um zum Portfolio zurückzukommen.
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