Gemeinnützigkeit SpendenZuwendungen

Als ein gemeinnütziger Verband sind wir berechtigt Spenden zu erhalten und dafür Spendenbescheinigungen auszustellen. Wir haben bisher von dieser Möglichkeit wenig Gebrauch gemacht. Für größere Projekte und Aufgaben wäre eine Spendenakquise aber durchaus möglich und willkommen. Die Spenden können zweckgerichtet zugewendet werden. Ein eigenes Spendenkonto besitzen wir noch nicht. Spenden sind also mit dem Verwendungshinweis auf das normale Vereinskonto einzuzahlen. Grundsätzlich sind auch die Mitgliedsbeiträge als Spenden zu behandeln. Hier für kann auf Wunsch eine Spendenquittung ausgestellt werden. Ob und wie dieser kostenlose Service bei einer Umstrukturierung des Vereins und der Neubesetzung der Geschäftsstelle aufrechterhalten werden kann, bedarf der Prüfung. Originär zuständig ist der Kassenwart. Die Spendenakquise könnte intensiviert werden. Wir führen viele Aufgaben durch, die der Mediation und dem friedlichen Zusammenleben zugute kommen. Das ist für sich gesehen schon förderungswürdig. Spenden werden erbeten auf das Konto:

KSK Altenkirchen,
BLZ 573 510 30,
Konto 11114,
IBAN DE39573510300000011114,
MALADE51AKI

Arthur Trossen

Zuständig: Claudia Ostrop-Riefer Mail senden

Das Portfolio soll dazu beitragen, dass unsere Mitglieder über alle Informationen verfügen, um sich in der Welt der Mediation sicher zu bewegen, denn so verstehen wir uns. Klicken Sie auf das nebenstehende Logo, um zum Portfolio zurückzukommen.

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