Übungs- und Supervisionsfälle

Das Headerbild mag inspirieren, über Fälle zu meditieren. Leider genügt das nicht, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Frage, wo man Fälle zum Üben und vor allem auch für die vorgeschriebenen Mediationen herbekommt, wird deshalb immer wieder gestellt. Als ein Verband, der die Mediation, mithin auch die Ausbildung und die berufliche, wie die alltägliche Praxis in Mediation fördern will, ist das natürlich auch ein Thema, womit sich der Verein auseinanderzusetzen hat. Hier ein paar Gedanken, wie wir Sie bei der Fallsuche und beim Üben unterstützen können:

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Übungsälle

Geht man von dem Gedanken der Integrierten Mediation aus, ist jede Anwendung, die sich an der kognitiven Mediationstheorie ausrichten lässt als Übungsfall geeignet. FDie Integrierte Mediation löst sich von dem formalen Konzept, dass der Mediator zwingend eine außenstehende, nicht entscheidungsbefugte Person sein muss. Für uns bilden solche Fälle ein ideales Trainingslager, weil sie im Grunde viel schwieriger sind als die formalen Mediationen. Voraussetzung für die Anerkennung als Übungsfall ist jedoch, dass der Übende genau sagen kann wo und wie sich in seiner Anwendung die Mediation verwirklicht hat. Einfacher ist es also, konventionelle Fälle und Gelegenheiten zu finden, an denen man üben kann.

Vorlagen und Gelegenheiten

Fallvorlagen stellen wir im Wiki to Yes zur Verfügung. Dort finden Sie alles, was zur Aus- und Fortbildung eines Mediators erforderlich ist. Mitglieder im Vertband Integrierte Mediation können auf Wiki unlimited, den kostenpflichtigen Teil von Wiki to Yes zugreifen. Hier ein paaar Linkhinweise:

Fallbeispiele und -vorlagen werden ständig ergänzt. Was aber können Sie damit anfangen?
Es ist schon eine gute Übung, wenn Sie sich mit den Fällen auseinandersetzen und versuchen, die dort anfallenden Fragen zu klären.

Übungsgelegenheiten ergeben sich in den Peergroups. Der Verein unterstützt aktiv die Bildung von Peergroups. Wir haben ein Projekt auisgerufen, um eine flächendeckende Versorghung mit Peergroups zu erreichen. Im Moment müssen die Peergroups noch händisch vermittelt werden. Beobachten Sie bitte das Projekt Peergroups, um den aktuellen Stand der Organisation von Peergroups zu verfolgen.

Wir empfehlen (und Unterstützen) die Bildung von Peerghroups nicht nur zum Üben. Das fallaukommen dort kann auch mit einem geschickten Marketing verbunden werden, wie manche Regionalgruppen berichten.

Supervisionsgeeignete Fälle

Die Ausbildungsverordnung schreibt leider vor, dass die zur Supervision gestellten Fälle als Mediation oder Co-Mediation durchgeführt werden müssen. Weil die Ausbildung zweifellos von der Definition im §1 Mediationsgesetz ausgeht, sind damit Mediationen gemeint, die wir in unserer Sprache als formale Mediation bezeichnen. Es muss also ein Mediator als neutrale Einheit den streitenden Parteien gegenüberstehen. Eine Erleichterung ist, dass es keine bezahlten Mediationen sien müssen. Mediationen innerhalb der Familie oder im Freundeskreis sind also möglich. Was genau als Mediation in Betracht kommt, ergibt der Beitrag Ausbildungsmediationen.

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Bild von Irina Logra auf Pixabay