Unter dem Titel „Umbruch im deutschen Recht“ veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung heute einen Beitrag über das Mediationsgesetz. Der bereits bekannte Referentenentwurf soll heute im Kabinett beschlossen werden.Warum die Süddeutsche von einem Umbruch im Recht spricht erschließt sich mir nicht.

Wo ist der Umbruch, wenn ein Gesetz erlassen wird, das nicht mehr regelt, als Bürger ohnhhin regeln können? (Siehe dazu: Stellungnahme zum Mediationsgesetz). Interessant ist der Artikel jedoch hinsichtlich der statistischen Ergebnisse zur Mediation. Demnach gab es:

Im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit 4543,
bei den Verwaltungsgerichten 301,
bei den Sozialgerichten 43,
bei den Arbeitsgerichten 37 Mediationen.

Der Artikel differenziert nicht die Mediationsverfahren. Ich gehe aber davon aus, dass die gerichtsinterne Mediation gemeint ist.

Weiter wird ausgeführt, dass die Erfolgsquoten dieser Verfahren zwischen 53 und 74 Prozent liegen.

Insgesamt macht die Zahl der (gerichtsinternen) Mediationsverfahren derzeit nur ein winziges Promille der Rechtsstreitigkeiten aus. Zum Vergleich: Es gab in 2009 laut der Tabelle des statistischen Bundesamtes 1.612.643 Zivilprozesse!