Nachdem der Rechtsausschuss immer noch keine Beschlussvorlage veröffentlicht hat, gehe ich davon aus, dass die zur letzten Sitzung verteilte, keine Mehrheit im Ausschuss fand.
War die Beschlussvorlage eine solche, auf die sich die Berichterstatter geeinigt hatten (nach ihren Aussagen in der ersten Lesung hatten sie es ja vor) oder war die Vorlage nur von einer Fraktion eingereicht? Und überhaupt, worum ging es da eigentlich? In den Redebeiträgen zur ersten Lesung wurde uns ja nicht verraten, über welche Punkte man sich noch nicht einig war, nur, dass da noch einiges offen sei.
Ich möchte daran erinnern, dass das Gesetz der Förderung der Mediation dienen soll. Hier diesbezüglich verschiedene Standpunkte zu verschweigen, halte ich für falsch, denn gerade ein öffentlicher Disput auf politischer Ebene wäre der Mediation dienlich. Dann würde die Bevölkerung nicht nur in jeder zweiten Talk-Show erfahren, dass die CDU jetzt auch einen Mindestlohn befürwortet, sofern es andere machen (oder entsprechendes von anderen Parteien), sondern auch, was die Mediation ist und wann man sie gebrauchen kann.
Oder geht es gar nicht um die Förderung der Mediation? Sollte es wirklich so sein, Ist schweigen allenfalls für die Interessenvertreter Gold.
Man nimmt es dort halt sehr ernst und macht sich viele Gedanken, wie die Menschen zu ihrem Glück gezwungen werden können. Ich bezweifle, dass der Betroffene dem Gesetz so viel Aufmerksamkeit widmet wie die Fachleute. Es ist für mich also nach wie vor fraglich, wo die eigentliche Unterstützung durch das gesetz zu sehen ist – außer vielleicht, dass Mediation instututionalisiert wird. Das wiederum steht etwas im Widerspruch zur Mediation selbst, die sich ja aus den Rechten der Medianden ableiten sollte. Das ist aber ein anderes Problem. Gerüchtemäßig hab ich gehört, dass der Gesetzgeber eine Ausbildungsverpflichtung ansetzen wird, die bei 120 Stunden Ausbildung liegen soll und den Fachanwaltslehrgängen der RAe angepasst wird. Die Vollstreckbarkeit wird wahrscheinlich auch gestrichen, weil man davon ausgeht, dass dies über den Notar erreicht werden kann. Das finde ich persönlich total ok. So wie ich es sehe ist der Hintergrund für Diskussionen abgesehen von fachlichen Fragen (wie mit Schulmediation umgehen zB) noch immer determiniert durch die Interssen der beteiligten Gruppen und die Angst Markt zu verlieren oder der Antrieb, Markt zu gewinnen. Ich denke inzwiwchen nicht mehr, dass es eine berufsvertretung geben wird für Mediatoren. Das kollidiert mit den Kammern, die Mediation ja als teil ihrer Daseinsvorsorge begreifen. Das Gesetz kommt mit Sicherheit und es wird in etwa so sein, wie der Entwurf es vorgesehen hat mit einigen Nachbesserungen. Wahrscheinlich wird es noch bis April nächstes Jahr dauern (persönliche Einschätzung).
Ja, ja, viele Fachleute machen sich Gedanken. Zum Beispiel hier:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/mediatoren-schwemme-gutes-streiten-schlechtes-streiten-11514344.html
Ein Hoch der guten alten “Streitkultur”, für die die Mediation wohl eine Bedrohung darstellt. Schade, sehr schade, dass man den Artikel nicht mehr direkt online kommentieren kann.
Man vergisst eben, dass Art und Art 2 GG auch Teil unserer Rechtsordnung ist. Die Omnipotenz der Mediation wäre sicherlich willkommen, wenn man sie als eine Kompetenz (Kulturgut) versteht und nicht nur als eine Dienstleistung.
Als die Justizministerin den Gesetzentwurf der Presse vorstellte, sprach sie (zu meiner Überraschung) nur davon, dass die Mediation zu einer anderen Rechtskultur führen solle. Die Entlastung der Gerichte sei lediglich ein wünschenswerter Nebeneffekt. Nach wie vor sehenswert;-):
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/nachrichten#/beitrag/video/1232996/Mediation-soll-Gerichte-entlasten
Überrascht war ich deshalb, weil ich bis dahin von der Mediation ausschließlich als Alternative zum Prozess gehört hatte. So optimistisch mich die neue Sichtweise der Ministerin (bzw. der zwischenzeitlich neuen Ministerin) gestimmt hatte, so enttäuschter bin ich über das Vorhaben, die Förderung der Mediation ausgerechnet praktisch ausschließlich in das Belieben der Rechtsdienstleister (Richter und Rechtsanwälte) zu stellen.
Niemand sollte/kann gezwungen werden, sich kulturell zu entwickeln, aber andere Kulturen kennen lernen (müssen) hat noch niemandem geschadet. Ich bleibe daher bei meinen “Anregungen”!