Zum Mediationsgesetz
Zahlen sind starke Argumente … wenn man welche hat. Sieht man davon ab, dass das Mediationsgesetz zunächst einmal in Ausführung der in der EU-Richtlinie vorgegebenen Verpflichtungen entstanden ist, muss man doch konzidieren, dass es sich auch bemüht, dem Ziel der Richtlinie die “gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation angehalten und