Ein Berufsbild Mediatior/in
Der Begriff Mediation ist mittlerweile geläufiger geworden. Zunehmend mehr Menschen kennen diesen Begriff. Nur welche Aufgaben der Mediator/in dabei eigentlich hat und welche Fähigkeiten von ihm zu erwarten sind, ist noch nicht klar und verständlich. Ulrich Bantelmann formuliert das Berufsbild
Verfahrenssytematik
Ist es eine Mediation oder eine Schlichtung? Ist es eine Moderation oder einfach nur ein Gespräch? Wie unterscheiden sich die Verfahren, was macht ihren Unterschied aus? Bereits bei den „falschen Mythen“ hatten wir darauf hingewiesen,
Mediationsrecht in der Schweiz
„Mediation findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Entsprechend wächst das Bedürfnis nach Klärung der spezifischen rechtlichen Aspekte, etwa der Haftung oder der Neutralität des Mediators, der Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte, der Freiwilligkeit oder der Durchsetzung von mediationsrechtlichen Vereinbarungen“ schreibt Prof.
Beschlossene Sache – Freiwilligkeit per Edikt?
Nun ist es soweit – die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Entwurf des Gesetzes zur Verbraucherstreitschlichtung (VSBG) beschlossen. Unter dem Titel „Flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung“ wird auf der homepage des Bundesministeriums des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Vorsicht Gesetz!
Im Jahre 2012 war es das Mediationsgesetz, das die Mediation stärken sollte. Ist das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) die Fortsetzung der Stärkungspolitik oder ihr Seitenhieb? Die Frage erscheint angebracht, denn der nunmehr im Bundestag
Stellungnahme zum VSBG-E
Der Gesetzgeber ist herausgefordert, über den Entwurf eines Gesetzes zur Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten zu entscheiden. Den Gesetzesentwurf hatten wir bereits veröffentlicht (siehe VSBG-E). Hier die offizielle Stellungnahme des Verbandes Integrierte-Mediation, die wir am 19.3.2015 dem Ministerium zugestellt haben:
VSBG-E
Der Gesetzgeber soll wieder zuschlagen. jetzt geht es um die Schlichtung, genauer gesagt um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, den das Bundesministeriums
Freiburger Modell für Mediation in Jugendstrafsachen
Das Bundesrecht hat in der Schweiz die Möglichkeit einer Mediation im Jugendstrafrecht (ab 2007) und im Zivilbereich (ab 2011) eingesetzt. Im Erwachsenenstrafrecht ist die Mediation im gerichtlichen Rahmen nur in gewissen Fällen möglich – sie bleibt jedoch selbstverständlich offen
ZMediatAusbV-E
Mit Bearbeitungsstand vom 31.1.2014 übersandte das BMJ (Ministerium der Justiz) einen Entwurf zur Rechtsverordnung über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator. Abgekürzt heisst sie ZMediatAusbV-E das „E“ steht für „Entwurf“. Ausgeschrieben nennt sich diese Rechtsverordnung: Verordnung über die Aus- und
Trusted Star Vertrag
Es gibt (noch) keine (wirkliche) Berufsaufsicht für Mediatoren. Als Mediatorenverband sehen wir uns deshalb gehalten, diese Funktion so weit möglich im Gedanken der Mediation abzudecken. Mediation basiert auf Freiwilligkeit und Vereinbarung. Der Trusted Star