Rechtsschutz und Mediation.
Passen Rechtsschutz und Mediation zusammen, wenn die Mediation ein Verfahren ist, mit dem weniger das Recht als die Interessen geschützt wird und der maximale Nutzen einer Lösung herauszuarbeiten ist? Kann das Recht überhaupt den Nutzen schützen, auf den es in der Mediation ankommt? Es gibt einige Berührungspunkte zwischen der Mediation und dem Recht. Erst Recht, wenn die Mediation als eine Alternative zum Gericht verstanden wird, was die Integrierte Mediation anders sieht. Wenn sie eine Alternative zum Gericht ist, fühlen sich die Rechtsschutzversicherungen natürlich angesprochen. Es gibt Berührungspunkte. Sie sind tiefgreifend und aufwändig genug, um der Frage auf den Grund zu gehen, wie das Eine mit dem Anderen zusammenhängt und welche Handlungsanforderungen sich daraus etwa für den Mediator aber auch für die Politik ergeben.
Grundlegende Informationen zum Verhältnis von Recht und Mediation, über die Kosten und die Finanzierung der Mediation und die Rechtsschutzversicherungen finden Sie bei Wiki to Yes:
Das Projekt Rechtsschutz soll Hintergründe aufdecken und dazu beitragen, die Anforderungen und Grenzen der Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherungen genau zu bestimmen. Wegen der Nähe zum Recht wird das Projekt dem Fachbereich Recht zugewiesen und vom Fachbereich betreut. Wenden Sie sich bei Fragen, Vorschlägen oder Kritik also bitte an den Fachbereich.
Die in dem Projekt zu bearbeitenden Problemfelder betreffen den Umgang mit der Mediatorenwahl (Kostendeckung wird oft nur zugesagt, wenn die Versicherung den Mediator auswählt) und die Handhabung der telefonischen Shuttle Mediation. Damit einher geht das rechtslastige Verständnis der Mediation (Kostendeckung nicht generell sondern nur bei sogenannten forensichen Mediationen) und die sich daraus ergebende Irritation der Nachfrage.
Beiträge zum Projekt Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung
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