Die Kompetenz des Mediators
Nicht nur die Parteien sollten in der Lage sein, die Kompetenz des Mediators zu erkennen, denn sie wirkt sich auf das Verständnis der Mediation, der damit zusammenhängenden Dienstleistung und mithin der Nachfrage aus. Der Beitrag ist nicht minder bedeutend für Mediatoren, Ausbilder und Supervisoren.
Die gelingende Mediation
Zeitgleich mit dem Mediationsgesetz ist die „gelingende“ Mediation zumindest begrifflich in den Fokus der Fachleute geraten. Nein, es ist keine neue Art der Mediation, eher der Hinweis, dass es auch erfolgreiche Mediationen gibt. „Der Einsatz qualifizierter und erfahrener Mediatoren“,
Augenwischerei
Mediatoren sollten sich nicht darauf einlassen. Wir beobachten, dass die Ungenauigkeit von Informationen die wichtigste Ursache für Missverständnisse ist, die in Konflikte führen. Ist es Augenwischerei oder Unwissenheit, wenn eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator oder zum Anwaltsmediator versprochen wird?
Mediation (un)geregelt
Seit dem 26.7.2012 haben wir ein Mediationsgesetz. Es soll ein Meilenstein der Rechtsgeschichte sein. Bei genauem Hinsehen hat das Gesetz mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Man mag sich fragen, ob der Versuch, ein autonomes, informelles Verfahren zu regulieren, hilfreich
Zur Haftung des Anwaltmediators
Wenn ein Rechtsanwalt eine Mediation durchführt (Anwaltsmediator), muss auch er die Regeln der Kunst beachten, welche ihm durch die Mediation in Form von Standards vorgegeben sind. Die Entscheidung des AG Lübeck (AG Lübeck 29.09.2006, 24 C 1853/06) wird dem Mediationsrecht
Der unzufriedene Mediand
Auch ein Mediator haftet für Kunstfehler (Behandlungsfehler)