Mediatoren sollten sich nicht darauf einlassen. Wir beobachten, dass die Ungenauigkeit von Informationen die wichtigste Ursache für Missverständnisse ist, die in Konflikte führen. Ist es Augenwischerei oder Unwissenheit, wenn eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator oder zum Anwaltsmediator versprochen wird? In jedem Fall ist es eine unzulässige Werbung. Sie passt nicht zur Mediation. Gerade Mediatoren sollten darauf bedacht sein, sorgfältig mit Informationen umzugehen.
Ausbildung zum zertifizierten Mediator
Spätestens wenn es um die Werbung geht, zeigen sich die Grenzen. Die Werbung „Ausbildung zum zertifizierten Mediator“ kann es nicht geben, weil es den zertifizierten Mediator noch nicht gibt. Korrekt wäre es also zu sagen: „Wir bieten eine Ausbildung, die aller Erwartung nach die Voraussetzungen zum zertifizierten Mediator erfüllen wird“.
Ausbildung zum Anwaltsmediator
Auch eine so angelegte Werbung dürfte wettbewerbswidrig sein. Zum Einen, weil es den Beruf des Anwaltsmediators nicht gibt – oder besser gesagt nicht geben sollte. Die Berufsbezeichnung lautet: Mediator. Der Zusatz Anwaltsmediator ist wie der Richtermediator oder der Psychomediator lediglich die Referenz auf den Ursprungsberuf. Korrekt wäre es zu sagen „Ausbildung von Anwaltsmediatoren“.
Einsparung von Beratern
Ausgerechnet die so genannten Anwaltsmediatoren werben damit, dass nach ihrer Beauftragung als Mediator der Anwalt gespart werden könnte. § 2 Abs. 6 MediationsG gilt selbstverständlich auch für die anwaltlichen Mediatoren. Der Hinweis, dass die Beauftragung eines parteilichen Anwaltes sich erübrigt, kann deshalb eine Haftung auslösen. Die Mediation ist KEINE Rechtsberatung, sie wird es (hoffentlich) auch niemals werden. Eine parteiliche Rechtsberatung wird nicht ersetzt.
Anmerkung: Fundstelle für die zugrunde liegenden Rechtsfragen siehe Mediation (un)geregelt
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