Der zertifizierte Mediator
Der zertifizierte Mediator ist ein gesetzlich geschützter und ebenso verunglückter Begriff. Er suggeriert eine Ausbildungsendmarke, obwohl es sich erklärtermaßen nur um eine Mindestanforderung handelt. Wir haben es als einen politischen Auftrag des Verbandes gesehen, einen positiven Einfluss auf die Gesetzgebung und die Verfassung oder die Änderung der Ausbildungsverordnung zu nehmen. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, sich mit hoheitlichen Regulierungen zurückzuhalten. Wir haben uns an vielen Veranstaltungen beteiligt und unseren Standpunkt vertreten. Über die Rechtslage informieren Sie sich bitte im Wiki to Yes. Weil das Wiki nur allgemeine und verbandsübergreifende Informationen vorhält, finden Sie in der nachfolgenden Beitragsübersicht Hinweise über das politische Geschehen und unser Engagement. Gemeinsam haben die Verbände, dass sie sich um eine höherwertige Ausbildung und eine dementsprechende Titulierung bemühen. Die integrierte Mediation geht dabei einen ganz eigenen Weg.
Das Zertifizierungskonzept der Integrierten Mediation
Wir müssen ein Konzept anbieten, das die graduellen Unterschiede zwischen einem Mediator i.S.d. §5 Abs. 1 Mediationsgesetz, einem zertifizierten Mediator i.S.d § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz und höhenwertige Zertifikate abbilden kann. Wir haben uns vor langer Zeit für ein Sterne-System entschieden, das ähnlich der Köche ein besonderes Qualitätsmerkmal darstellt. Ein 1-Sterne-Koch, kann mehr als ein Koch. Deshalb kann ein 1-Sterne-Mediator auch schon mehr als ein konventionell ausgebildeter Mediator. Auch wenn sich die Inhalte auf diesem Level noch an denen der Ausbildungsverordnung orientiert, besteht das Mehrwissen darin, dass die Ausbildung der Integrierten Mediation stets auf der kognitiven Mediationstheorie basiert und eine stringente Logik verfolgt. Sie erreichen diesen Status nach Abschluss des ersten Semesters bei zfh oder nach dem Grundlagenkurs bei anderen anerkannten Trägern.
Der 2-Sternemediator ist eine qualitative Steigerung. Er umfasst, wenn die Supervisionen durchgeführt wurden, den zertifizierten Mediator. Inhaltlich geht er über die Ausbildungsverordnung hinaus und entspricht den allg. Standards der Verbände. Er berechtigt zur Führung der Bezeichnung qualifizierter Mediator.
Die nächste und höchste Stufe der Zertifikate der Integrierten Mediation betrifft den 3-Sterne-Mediator. Er hat eine Ausbildung von 2540 Präsenszstunden in 3 Semestern absolviert und einen Fernstudienanteil in etwa dem gleichen Umfang. Inhaltlich hat er alles gelernt, was zur Führung des Titels Berufsmediator berechtigt.
Infos über die Zertifizierung und den zertifizierten Mediator
Mediationsrat 2019
Das DFfM hat zur Sitzung des Mediationsrats im Bürgerhaus Pullach (siehe Foto) geladen, womit die Mitgliederversammlung gemeint ist. Als DFfM-Mitglied haben Roland Zarges und Arthur Trossen für den Verband Integrierte Mediation daran teilgenommen.
QVM-Standard
Die B- und D-Verbände haben sich zu einem selbsternannten Qualitätsverbund Mediation zusammengeschlossen, der nunmehr einen Entwurf eines sogenannten QVM-Standards vorlegt. Die Verbände sind nun gefragt, ob sie diesem Standard beitreten oder nicht.
Die gelingende Mediation
Zeitgleich mit dem Mediationsgesetz ist die „gelingende“ Mediation zumindest begrifflich in den Fokus der Fachleute geraten. Nein, es ist keine neue Art der Mediation, eher der Hinweis, dass es auch erfolgreiche Mediationen gibt. „Der Einsatz
Evaluierung des Mediationsgesetzes
Das Bundesamt für Justiz greift nunmehr die nach § 8 MediationsG geforderte Evaluierung der Mediation an. Auf der Web-Seite des Bundesamtes für Justiz findet sich deshalb unter Ziff. 3 die Vergabe eines Forschungsvorhabens zum Thema
Zertifizierung: Der Zertifizierungs … sinn
Sollte man den Beitrag “Der Zertifizierungswahnsinn” nennen oder lieber “Der Zertifizierungsunsinn” oder einfach “Der Zertifizierungssinn”? Da mag sich jeder selber seine Gedanken machen. Wir informieren die Mitglieder jedenfalls über die Neuigkeiten,
ZMediatAusbV-E
Mit Bearbeitungsstand vom 31.1.2014 übersandte das BMJ (Ministerium der Justiz) einen Entwurf zur Rechtsverordnung über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator. Abgekürzt heisst sie ZMediatAusbV-E das “E” steht für “Entwurf”. Ausgeschrieben nennt sich diese Rechtsverordnung: Verordnung
Das Portfolio soll dazu beitragen, dass unsere Mitglieder über alle Informationen verfügen, um sich in der Welt der Mediation sicher zu bewegen, denn so verstehen wir uns. Klicken Sie auf das nebenstehende Logo, um zum Portfolio zurückzukommen.
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