Die B- und D-Verbände haben sich zu einem selbsternannten Qualitätsverbund Mediation zusammengeschlossen, der nunmehr einen Entwurf eines sogenannten QVM-Standards vorlegt. Die Verbände sind nun gefragt, ob sie diesem Standard beitreten oder nicht.

Das Anschreiben der QVM ist wegen der QVM Vorgaben nur für Mitglieder einsehbar. Diese werden gebeten, hierzu Stellung zu nehmen. Das Schreiben der im QVM verbundenen Verbände vom 12. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut:

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die Vorstände aus den Mediationsverbänden BAFM, BM, BMWA, DFfM und DGM (BBBDDVerbände)
arbeiten seit langem als QVM, Qualitätsverbund Mediation, zusammen. Der QVM hat einen QVM-Standard entwickelt, in den alle Verbands-Standards eingeflossen sind.

Gemeinsames Qualitätssiegel

Das gemeinsame Qualitätssiegel – QVM – auch unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft zu erteilen, erscheint uns ein wichtiger Schritt hin zu einem allgemeinen Qualitätsniveau, das deutschlandweit akzeptiert werden wird.
Als nächstes werden wir den im Entwurf bereits vorliegenden unter weiterer Einbeziehung der jeweiligen Verbandsgremien detailliert ausarbeiten. Dabei werden wir sämtliche Voraussetzungen der Rechtsverordnung, die am 1. September 2017 in Kraft treten wird, mit integrieren. Darüber hinaus wird das hohe Niveau der Verbände ausschlaggebend bleiben. Das ist das, was den QVM-Standard ausmachen wird. Eine gelungene Verbindung aus den Anforderungen der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) und den Kriterien der BBBDD-Verbände – getragen von mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Mediation und in Anerkennungs-Verfahren.

Vorteile der QVM-Anerkennung

Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von Mediatoren am 01.09.2017 – basierend auf dem Mediationsgesetz – werden sich Personen unabhängig von den Verbänden als „Zertifizierte Mediatoren“ bezeichnen können. Diese Bezeichnung stellt eine Mindestqualifikation dar, die von niemandem überprüft wird, obwohl das Gesetz und die Ausbildungsverordnung von Zertifizierung sprechen. Bei den Verbraucher*innen wird vermutlich der Eindruck entstehen, dass der nach Gesetz
zertifizierte Mediator1 die höhere Qualifikation als die bisherige Verbandszertifizierung sei – was nicht stimmt. Insofern besteht die große Gefahr, dass die Bedeutung der verschiedenen Verbändestandards verblasst, weil viele Mediator*innen es wahrscheinlich vorziehen werden, ohne weitere Prüfung die Behauptung aufstellen zu können, „Zertifizierter Mediator“ zu sein. Das können wir nur verhindern, wenn wir dieser Bezeichnung einen gemeinsamen QVM-Standard entgegenstellen und damit den Verbraucher*innen eine ausreichende Orientierung ermöglichen.

Deutsche Akkreditierungsstelle

Die Anerkennung von Mediator*innen könnte künftig aufgrund des QVM-Standards durch eine anerkannte Stelle erfolgen, die die nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  1. Internationale Standards (insbesondere DIN EN ISO/IEC 17024/2012),
  2. Europäische (Verordnung 765/2008)
  3. Deutsches Akkreditierungsstellengesetz

Die Verbände können so das Anerkennungsmodell selbst ausarbeiten und insbesondere die Anforderungen an die Ausbildung, die Ausbildungsinstitute, die Supervisor*innen und die Prüfer*innen sowie Inhalt und Ablauf der Prüfung vorschreiben. Dabei wird man auf Grundlage des Mediationsgesetzes und der ZMediatAusbV die darüber hinausgehenden Anforderungen des QVM-Standards festlegen. Notwendig sind auch Übergangsregelungen und Bestandsschutz für Mediator*innen, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben sowie Ausbilder*innen, die schon lange tätig sind.

Die Verbände würden gemeinsam Inhaber dieses Anerkennungsmodells sein. Dieses würde von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS2anerkannt werden. Die eigentliche Anerkennung von Mediator*innen wäre danach Aufgabe einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle. Diese neue Anerkennungsstelle müsste den Anforderungen von DIN EN ISO/IEC 17011/2005 entsprechen und würde von der DAkkS nach unserem QVMStandard für Anerkennungsverfahren zur zertifizierten QVM-Mediator*in akkreditiert werden.

Die Aufgabe der neuen Anerkennungsstelle wäre die Akkreditierung von Ausbildungen und die Anerkennung von Mediator*innen und Ausbilder*innen. Die neue Anerkennungsstelle würde für die Prüfung auf das Fachwissen der Verbände und die dort derzeit bereits mit Anerkennung beschäftigten Personen zurückgreifen.

Weiteres Vorgehen

Sowohl der QVM-Standard als auch die Umsetzung durch eine einzurichtende Akkreditierungsstelle werden wir in den nächsten Wochen in den Gremien ausführlich diskutieren und Euch auf dem Laufenden halten. Über das weitere Vorgehen werden wir informieren.

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Was soll man davon halten? Bitte kommentiert diesen Brief und sagt uns Eure Meinung. Wer die Vorschriften nachlesen will findet die EU-Verordnungen für die Akkreditierung und deren EU-weite Anerkennung unter folgenden Links:

Photo by alles (Pixabay)