Complience bedeutet so viel wie Regelbefolgung oder Regelkonformität. Um zu prüfen, ob Regeln befolgt werden, sollten sie bekannt sein. Grundsätzlich unterscheiden wir die für den Verband und die Mitglieder verbindliche Satzung und die Standards. Beide Regulären werden von der Mitgliederversammlung verabschiedet. Die Satzung betrifft die Konstitution des Verbandes. Die Standards regeln das Verhalten der Mediatoren. Oft ist zu hören:
„Standards sind doch nur dazu da, damit die Verbände etwas zu tun haben.
Die werden eh‘ nur dafür genutzt, um Mediatoren zu schikanieren und an Verbände zu binden“.
Ganz so ist es aber nicht. Standards haben – korrekt eingesetzt und angewendet – durchaus einen sinnvollen Ansatz. Sie helfen, der Mediation mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu geben. Insofern nutzen Sie sowohl dem Anbieter, wie dem Nachfrager, wenn beide Seiten eine klarere Vorstellung von dem haben, was denn nun zu machen und zu erwarten ist. Das Mediationsgesetz gibt dazu keine klaren Antworten.
Bitte beachten Sie
Neben den Standards hat der Verband Integrierte Mediation auch Benchmarks verabschiedet. Das sind die Regeln der Kunst, an denen sich Mediatoren orientieren können. Wenn sie die Benchmarks einhalten, ist die von ihnen durchgeführte Mediation nicht zu beanstanden. Die Standards führen zur Frage, was die Pflicht des Mediators ist. Verletzungen führen in die Haftung. Mithin ist es nicht nur wichtig, Standards zu haben, sondern auch, dass sie verständlich sind und verbindlich werden können.
Das Complience-Management ist eine Angelegenheit des Vorstandes. Es betrifft die Überwachung der Satzung und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei den Vereinsaktivitäten. Eine Kontrolle der Dienstleistungen und Verträge der Mitglieder bei er Durchführung von Mediationen wird davon nicht erfasst. Hier bietet der Verband Hilfe im Rahmen des Trusted Star Projektes an.
Die aktuellen Vorschriften
Der historische Überblick
Nachfolgend sehen Sie eine Liste der vorausgegangenen Satzungen und Standards der Integrierten Mediation.
Satzung IM – Fassung 26.6.02
Satzung des Vereins integrierte-Mediation.e.V. in der Fassung vom 11.4.01 unter Berücksichtigung der Satzungsänderungen vom 8.8.01 und vom 26.6.02
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