Mediation ist ein vielversprechendes und aufstrebendes Verfahren der alternativen Konfliktlösung, aber es ist auch jung und verwundbar. Zweifel an der Qualitätskontrolle in einem Stadium der Expansion sind schädlich. Es lohnt sich daher zu untersuchen, warum diese Zweifel derzeit bestehen. Es ist verlockend, über die bestmögliche aller Welten nachzusinnen.
Es ist aber mindestens genauso wichtig, Fehlverhalten zu untersuchen und einen Konsens darüber herzustellen, was als Kunstfehler in der Mediation, also als Pflichtverletzung des Mediators zu gelten hat. Wir müssen die Flexibilität der Mediation bewahren, aber wir werden nicht umhin kommen, gewisse normative Standards zu akzeptieren und auch effektiv durchzusetzen. Erforderlich dafür ist ein neuartiger, stärker normativer Mediationsdiskurs. Diese Diskussion anzustoßen, ist das Ziel des vorliegenden Beitrags (Siehe Unberath, Qualität und Flexibilität der Mediation, ZKM 2010, 164).
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